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Vollständiger Verkauf nach einem Teilverkauf

Sie können die gesamte Immobilie vollständig verkaufen. Da sie nicht mehr alleiniger Eigentümer der Immobilie sind, muss der Teilkäufer dem Verkauf zustimmen. Das bedeutet, sie müssen sich beim ausgewählten Käufer und Kaufpreis einig sein. Meistens spekuliert der Teilkäufer darauf, dass sie auch den Rest der Immobilie an ihn verkaufen, damit er dann den Gesamtverkauf abwickeln kann, indem er ihnen zum Beispiel abietet, anfallende Maklerkosten zu übernehmen.

Aspekte für und gegen einen vollständigen Verkauf

Ob ein Verkauf an den Teilkäufer für sie von Vorteil ist, hängt vom Preis ab, den er bereit ist, zu bezahlen. Der Aufwand für sie ist mit Sicherheit geringer, als wenn sie das selbst organisieren. Aber der mögliche Mehrgewinn ist diese Mühe meistens Wert. Auch ist es nicht im Interesse der Teilkäufers, die Immobilie um jeden Preis zu halten. Er hat sie gekauft um Geld zu verdienen, und am einfachsten ist das bei einem Verkauf mit Gewinn. Wenn er seine Investition plus einen Gewinn für sich verbuchen kann, stimmt er in der Regel dem Verkauf auch zu. Ist ihm der Gewinn zu niedrig, wird er ein so genanntes Durchführungsentgelt verlangen, das ihm einen Mindestgewinn garantiert. Die anfallenden Kosten bei Verkauf für Notar und eventuellen Makler müssten sie jedoch dann alleine tragen.

Sollten Sie und der Teilkäufer sich absolut nicht einigen können, müsste die Immobilie zwangsversteigert werden und der erzielte Erlös würde nach Besitzanteilen und Abzüglich der Zwangsversteigerungskosten aufgeteilt.

Steuerliche Aspekte

Der Verkauf, egal ob Teilverkauf oder Gesamtverkauf, ist in der Regel steuerfrei. Wenn sie die Immobilie für mindestens zwei Jahre auch selbst bewohnt haben, fällt auch keine Spekulationssteuer an. Bei einer nicht selbst genutzen Immobilie muss diese mindestens 10 Jahre in ihrem Besitz sein, bevor sie steuerfrei verkauft werden kann. Ansonsten wird der Verkaufserlös mit der Höhe ihres Einkommenssteuersatz versteuert.

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