Lebenslanges Wohnrecht
Das Wohnrecht ist ein Recht, eine Immobilie zu nutzen. Dieses wird im Grundbuch eingetragen. Beim Wohnrecht gehören z.B. die Äpfel im Garten nicht ihnen - sondern dem Eigentümer. Bei einem Nießbrauch hingegen hätten Sie das Wohnrecht und es wären ihre Äpfel. Dafür kommen sie beim Wohnrecht auch nicht für die Instandhaltungskosten der Immobilie auf. Dieses obligt dem Eigentümer.
Teilverkauf | Nießbrauch | Leibrente | Wohnrecht | Hypothekendarlehen | Umkehrhypothek | |
---|---|---|---|---|---|---|
Absicherungsart | verbriefte Grundschuld | - | - | - | verbriefte Grundschuld | verbriefte Grundschuld |
Eigentümerstellung | Anteilig (max. 50%) neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | unverändert | unverändert |
Zahler Instandhaltung | Eigentümer | Nießbrauchnehmer | Leibrentenempfänger | neuer Eigentümer | Eigentümer | Eigentümer |
Zahler Steuern / Abgaben | Eigentümer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | Eigentümer | Eigentümer |
Empfänger Einnahmen | Anteilig | Nießbrauchnehmer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | Eigentümer | Eigentümer |
Lebenslanges Wohnrecht | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ❌ Nein | ✔️ Ja |
Räumungsschutz | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ❌ Nein | ✔️ Ja |
Legende
Absicherungsart
Wie sichert sich der Kreditgeber gegen einen Zahlungsausfall ab?
Eigentümerstellung
Wer ist im Grundbuch eingetragener Eigentümer der Immobilie?
Zahler Instandhaltung
Wer kommt auf für die Kosten wie z.B. Reparaturen, Hausmeisterservice, altersgerechter Umbau eines Bades?
Zahler Steuern / Abgaben
Wer bezahlt die Grundsteuer oder die Müllgebühren?
Lebenslanges Wohnrecht
Muss ich z.B. wegen der Anmeldung eines Eigenbedarfs, aus der Immobilie gekündigt werden?
Räumungsschutz
Muss ich aus der Wohnung ausziehen, wenn ich meine Raten / Nutzungsentgelt nicht mehr bedienen kann? Ehepartner sind vor Räumung mit geschützt, wenn das notariell so vereinbart wurde / bzw. sie im Grundbuch stehen.