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Hypothekendarlehen

Um bei einer Bank einen Kredit zu bekommen, kann für eine Immobilie ein Grundpfandrecht als Sicherheit eingetragen werden, also eine Hypothek. Die Kombination aus Kredit und eingetragenem Grundpfandrecht nennt man Hypothekendarlehen.

Die Höhe des möglichen Kredits hängt vom Beleihungswert der Immobilie ab. Als Faustformel für Wohnimmobilien kann der Marktwert abzüglich 20% genommen werden. Der Beleihungswert kann durch bankinterne Gutachter oder externe Sachverständige festgestellt werden.

Der Vorteil eines Hypothekendarlehens besteht in der soliden Absicherung des Kredits durch die Immobilie. Dies ermöglicht dem Kreditgeber, mit weniger Ausfallrisiko und damit einem niedrigeren Zinssatz für den Kreditnehmer zu kalkulieren. Nachteilig wirken sich die zusätzlichen Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechts sowie die damit verbundenen Notarkosten aus.

Beim Nießbrauch, Teilverkauf oder Wohnrecht können notariell auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
  Teilverkauf Nießbrauch Leibrente Wohnrecht Hypothekendarlehen Umkehrhypothek
Absicherungsart verbriefte Grundschuld - - - verbriefte Grundschuld verbriefte Grundschuld
Eigentümerstellung Anteilig (max. 50%) neuer Eigentümer neuer Eigentümer neuer Eigentümer neuer Eigentümer unverändert unverändert
Zahler Instandhaltung Eigentümer Nießbrauchnehmer Leibrentenempfänger neuer Eigentümer Eigentümer Eigentümer
Zahler Steuern / Abgaben Eigentümer neuer Eigentümer neuer Eigentümer neuer Eigentümer Eigentümer Eigentümer
Empfänger Einnahmen Anteilig Nießbrauchnehmer neuer Eigentümer neuer Eigentümer Eigentümer Eigentümer
Lebenslanges Wohnrecht ✔️ Ja ✔️ Ja ✔️ Ja ✔️ Ja ❌ Nein ✔️ Ja
Räumungsschutz ✔️ Ja ✔️ Ja ✔️ Ja ✔️ Ja ❌ Nein ✔️ Ja
Legende

Absicherungsart
Wie sichert sich der Kreditgeber gegen einen Zahlungsausfall ab?

Eigentümerstellung
Wer ist im Grundbuch eingetragener Eigentümer der Immobilie?

Zahler Instandhaltung
Wer kommt auf für die Kosten wie z.B. Reparaturen, Hausmeisterservice, altersgerechter Umbau eines Bades?

Zahler Steuern / Abgaben
Wer bezahlt die Grundsteuer oder die Müllgebühren?

Lebenslanges Wohnrecht
Muss ich z.B. wegen der Anmeldung eines Eigenbedarfs, aus der Immobilie gekündigt werden?

Räumungsschutz
Muss ich aus der Wohnung ausziehen, wenn ich meine Raten / Nutzungsentgelt nicht mehr bedienen kann? Ehepartner sind vor Räumung mit geschützt, wenn das notariell so vereinbart wurde / bzw. sie im Grundbuch stehen.

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