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Umgekehrte Hypothek

Die Umgekehrte Hypothek, oder kurz Umkehrhypothek ist ein Kredit, bei dem Ihre Immobilie als Sicherheit hinterlegt wird. Der Kredit wird überlicher weise in monatlichen Raten ausbezahlt, kann aber auch als Einmalbetrag gezahlt werden. Die Bank sichert sich durch die Eintragung einer Grundschuld gegen Kreditausfall ab. Im Gegensatz zum normalen Kredit steigt von Jahr zu Jahr der Kreditbetrag, da sie ja monatlich eine Zahlung erhalten. Daher kommt auch die alternative Bezeichnung des Immobilienverzehrkredits für diese Kreditart. Eine Rückzahlung erfolgt erst mit dem Auszug (z.B. in ein Pflegeheim), der Veräußerung der Immobilie oder dem Tod des Eigentümers. Die Kreditnehmer sind gegen Räumung geschützt, solange noch ein Ehepartner im Haus als Erstwohnsitz wohnt. Das Darlehen kann dann von etwaigen Erben abgelöst werden oder die Bank kümmert sich um den Verkauf und zahlt den Veräußerungsgewinn an die Erben aus.

Beim Nießbrauch, Teilverkauf oder Wohnrecht können notariell auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
  Teilverkauf Nießbrauch Leibrente Wohnrecht Hypothekendarlehen Umkehrhypothek
Absicherungsart verbriefte Grundschuld - - - verbriefte Grundschuld verbriefte Grundschuld
Eigentümerstellung Anteilig (max. 50%) neuer Eigentümer neuer Eigentümer neuer Eigentümer neuer Eigentümer unverändert unverändert
Zahler Instandhaltung Eigentümer Nießbrauchnehmer Leibrentenempfänger neuer Eigentümer Eigentümer Eigentümer
Zahler Steuern / Abgaben Eigentümer neuer Eigentümer neuer Eigentümer neuer Eigentümer Eigentümer Eigentümer
Empfänger Einnahmen Anteilig Nießbrauchnehmer neuer Eigentümer neuer Eigentümer Eigentümer Eigentümer
Lebenslanges Wohnrecht ✔️ Ja ✔️ Ja ✔️ Ja ✔️ Ja ❌ Nein ✔️ Ja
Räumungsschutz ✔️ Ja ✔️ Ja ✔️ Ja ✔️ Ja ❌ Nein ✔️ Ja
Legende

Absicherungsart
Wie sichert sich der Kreditgeber gegen einen Zahlungsausfall ab?

Eigentümerstellung
Wer ist im Grundbuch eingetragener Eigentümer der Immobilie?

Zahler Instandhaltung
Wer kommt auf für die Kosten wie z.B. Reparaturen, Hausmeisterservice, altersgerechter Umbau eines Bades?

Zahler Steuern / Abgaben
Wer bezahlt die Grundsteuer oder die Müllgebühren?

Lebenslanges Wohnrecht
Muss ich z.B. wegen der Anmeldung eines Eigenbedarfs, aus der Immobilie gekündigt werden?

Räumungsschutz
Muss ich aus der Wohnung ausziehen, wenn ich meine Raten / Nutzungsentgelt nicht mehr bedienen kann? Ehepartner sind vor Räumung mit geschützt, wenn das notariell so vereinbart wurde / bzw. sie im Grundbuch stehen.

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