Nießbrauch
Der Bezieher eines Nießbrauch bei Immobilien hat in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht und darf zusätlich auch alle Einnahmen, die z.B. bei einer Untervermietung oder der Vermietung einer Garage generiert werden, behalten. Bei einem Teilverkauf wird ihnen ein Nießbrauchsrecht eingetragen, damit sie die Immoblie wie bisher weiternutzen dürfen.
| Teilverkauf | Nießbrauch | Leibrente | Wohnrecht | Hypothekendarlehen | Umkehrhypothek | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Absicherungsart | verbriefte Grundschuld | - | - | - | verbriefte Grundschuld | verbriefte Grundschuld | 
| Eigentümerstellung | Anteilig (max. 50%) neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | unverändert | unverändert | 
| Zahler Instandhaltung | Eigentümer | Nießbrauchnehmer | Leibrentenempfänger | neuer Eigentümer | Eigentümer | Eigentümer | 
| Zahler Steuern / Abgaben | Eigentümer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | Eigentümer | Eigentümer | 
| Empfänger Einnahmen | Anteilig | Nießbrauchnehmer | neuer Eigentümer | neuer Eigentümer | Eigentümer | Eigentümer | 
| Lebenslanges Wohnrecht | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ❌ Nein | ✔️ Ja | 
| Räumungsschutz | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ✔️ Ja | ❌ Nein | ✔️ Ja | 
Legende
Absicherungsart
 Wie sichert sich der Kreditgeber gegen einen Zahlungsausfall ab?
Eigentümerstellung 
 Wer ist im Grundbuch eingetragener Eigentümer der Immobilie?
Zahler Instandhaltung
 Wer kommt auf für die Kosten wie z.B. Reparaturen, Hausmeisterservice, altersgerechter Umbau eines Bades?
Zahler Steuern / Abgaben
 Wer bezahlt die Grundsteuer oder die Müllgebühren?
Lebenslanges Wohnrecht 
 Muss ich z.B. wegen der Anmeldung eines Eigenbedarfs, aus der Immobilie gekündigt werden?
Räumungsschutz
 Muss ich aus der Wohnung ausziehen, wenn ich meine Raten / Nutzungsentgelt nicht mehr bedienen kann? Ehepartner sind vor Räumung mit geschützt, wenn das notariell so vereinbart wurde / bzw. sie im Grundbuch stehen.






