Instandhaltung nach einem Teilverkauf
Der Teilkäufer beteiligt sich in der Regel nicht an Instandhaltungskosten wie z.B. ein kaputtes Fenster oder ein nicht mehr funktionierender Wasserhahn. Diese hat der Teilverkäufer dann alleine zu tragen.
Ebenso dürfen sie zwar ihre Immobilie sanieren, um z.B. ein modernes Bad einzubauen oder die Heizung auf den neusten Stand zu bringen. Aber auch an diesen Kosten beteiligt sich der Teilkäufer nicht. Das ist besonders risikobehaftet bei neuen gesetzlichen Vorgaben, die auf Sie zukommen könnten.